Für den oben genannten Wahlbezirk gilt folgendes:
Wahlberechtigt ist jedes Verbandsmitglied, das Beiträge in dem Wahlbezirk an den Verband zu zahlen hat. Jeder angefangene Beitrags-ha hat eine Stimme. Gewählt wird mit einfacher Stimmenmehrheit. Die Verbandsmitglieder können sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Stellvertreter vertreten lassen. Dieser darf nicht mehr als ein stimmberechtigtes Verbandsmitglied vertreten.
Niemand darf mehr als zwei Fünftel aller Stimmen aus eigenem oder übertragenem Recht auf sich vereinigen. Gewählt wird ohne Rücksicht auf die Anzahl der Anwesenden. Die Wähler werden gebeten, die Beitragsbescheide mitzubringen, da hierauf die Mitgliedsnummern vermerkt sind.
Krummhörn – Pewsum, den 17. Oktober 2026
Reinhard Behrends
– Obersielrichter –