Bauen und Pflanzen am Gewässer

Immer wieder erreichen uns Anfragen wie…“darf ich ein Blockhaus an dem Gewässer hinter meinem Hause bauen?“. Wir möchten hier einen kurzen Überblick geben und Ihnen die wichtigsten Fragen beantworten. Sie begründen sich auf der Satzung, welche die gesetzliche Grundlage bildet nach Niedersächsischen Wassergesetz und an die sich alle Grundstückseigentümer halten müssen. Für detaillierte Informationen können Sie auch einen Blick in unsere Satzung – insbesondere den Paragrafen 6 – werfen. Setzen Sie sich gerne persönlich mit uns in Verbindung, sofern Sie noch weitere Fragen haben.

Für alle, die am Gewässer etwas bauen wollen (Blockhaus, Wintergarten, Gewächshaus, Komposter, Terrasse, Garage, Teehaus, Erdwall, Teich, Schwimmbecken, Anbau ans Wohnhaus, Fahnen- und Funkmasten, Holzlager, …), haben wir hier die wichtigsten Punkte zusammengetragen.

Leider erleben wir es immer wieder, dass auf Grundstücken an Gewässern etwas gebaut wird, was dort nicht stehen darf und die Gewässerunterhaltung beeinträchtigt. Dann ist das Aufgebaute wieder abzubauen und sorgt für Unmut, Arbeitsaufwand und Kosten.

Die wichtigsten Punkte in Kurzform:

  • Sie erhalten jährlich einen Beitragsbescheid vom Entwässerungsverband Emden? Wenn ja, dann liegen Sie mit Ihrem Grundstück in unserem Verbandsgebiet und die Verbandssatzung gilt für Sie! Alternativ können Sie auch auf unserer Gewässerkarte einsehen, ob sich Ihr Grundstück in unserem Verbandsgebiet befindet.
  • Um was für ein Gewässer handelt es sich? Über die auf Gewässerkarte können Sie einsehen, ob es sich um ein Unterhaltungsgewässer des Verbandes handelt. Die dicken hell- und dunkelblauen Linien mit einer Nummer wie zum Beispiel 87 oder 87/1 sind Verbandsgewässer. Hier sind die unten genannten Abstände einzuhalten.

  • Sollte Ihr Grundstück nicht an so einem Gewässer liegen, gelten andere Vorschriften. Hierzu nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bauamt der jeweiligen Gemeinde/Stadt auf. Dort kann Ihnen genau gesagt werden, welche Abstände oder Vorschriften einzuhalten sind.

  • Bei baulichen Anlagen an Verbandsgewässern wie Holzhütte, Carport, Garage, Anbau, Wintergarten, Gewächshaus etc. gilt:
    • 10 m Abstand ab Böschungsoberkante und dies schon seit vielen Jahrzehnten! Das heißt, ab dem höchsten Punkt des Ufers sind 10 m einzuhalten. Auch wenn es sich um ein kleines Gewässer handelt oder um ein Kanal bzw. Tief aufgrund dessen der Kaufpreis höher war wie bei anderen Grundstücken.

  • Brauche ich eine Genehmigung? Hier gibt es unterschiedliche Punkte, die wichtig sind, wie Größe, Grenzabstand oder zum Beispiel der Fragestellung „bin ich innerhalb eines Bebauungsplanes oder nicht?“ Sprechen Sie mit Ihrem Bauamt. Nicht, dass etwas illegal errichtet wird und Geld sowie Arbeit unnötig vergeudet werden!

  • Teiche und Erdwälle sowie Terrassen gelten als bauliche Anlagen und müssen ebenfalls einen Abstand von 10 m ab Böschungsoberkante haben.

  • Bei Anpflanzungen wird unterschieden zwischen Hecken/Büschen und Bäumen.
    • Für Bäume gilt: 10 m Abstand ab Böschungsoberkante.
    • Für Hecken und Sträucher 5 m Abstand ab Böschungsoberkante.
    • Bitte beachten Sie alle Pflanzen wachsen und schnell werden 5 bzw. 10 m unterschritten. Schon sind Pflegeschnitte durchzuführen! Lieber gleich einen größeren Abstand wählen. Ferner ist es mühselig, Äste etc. immer wieder aus Gewässern herauszuholen.

  • Zaunanlage müssen so errichtet werden, dass Unterhaltungsfahrzeuge das Grundstück erreichen und befahren können. Hierzu sind entsprechende Öffnungen/Pforten beidseitig zu den Nachbargrundstücken vorzusehen. Direkt am Gewässer darf der Zaun nur so aufgestellt werden, dass ein Bagger über den Zaun greifen kann. Über Sichtschutzelemente etc. kann ein Bagger nicht drüber wegarbeiten. Es gilt der Grundsatz, dass die Gewässerunterhaltung nicht beeinträchtigt werden darf.

  • Für Bootsstege ist zwingend eine Genehmigung und Gestattung nötig. Dies ist aber einfach zu lösen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf unter der Telefonnummer 04923/9115-0.

Nur durch einen entsprechenden Küsten- und Binnenhochwasserschutz können wir hier leben,
arbeiten oder Infrastruktur wie Straßen aufbauen und befahren.
Hierfür müssen gewisse Spielregeln eingehalten werden.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis. Danke!

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