Sofern Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, welches direkt an einem unserer Verbandsgewässer angrenzt und sich die Böschungskante in Ihrem Eigentum befindet, können Sie unter Einhaltung fester Vorgaben eine Steganlage (siehe Systemskizze) errichten.
Zunächst müssen Sie sich den Bau der Steganlage bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (Landkreis Aurich – Untere Wasserbehörde oder Stadt Emden – Fachdienst Umwelt und Klimaschutz) formal genehmigen lassen. Im Anschluss ist mit dem I. Entwässerungsverband Emden ein Gestattungsvertrag zu schließen. Sobald Ihnen die Genehmigung der zuständigen Behörde vorliegt und der Gestattungsvertrag mit uns abgeschlossen worden ist, dürfen Sie mit dem Bau der Steganlage beginnen.
Bei Fragen zur Errichtung einer Steganlage
wenden Sie sich bitte an unseren Mitarbeiter:
Ben Tokarski
Telefon: 04923 9115-32
E-Mail: tokarski@ev-emden.de
Weitere Informationen (u. a. Motorbootverordnung) und die entsprechenden Anträge stellen wir Ihnen nachfolgend zur Verfügung.
Auf unseren Gewässern ist die Höchstgeschwindigkeit von 5 km/h zwingend einzuhalten. Die Führerscheinfreigrenze gilt für Bootsmotoren bis 5 PS. Oberhalb 5 PS bzw. 3,68 KW an der Antriebsschraube wird ein entsprechender Sportbootführerschein benötigt. Die bis 15 PS Führerscheinfreigrenze greift nicht auf den Gewässern des Entwässerungsverbandes Emden!
| Titel | Größe | Herunterladen |
|---|---|---|
| Übernahme und Kündigung Bootsanlegesteg | 65.26 KB | HerunterladenVorschau |
| Motorbootverordnung | 268.44 KB | HerunterladenVorschau |
| Antrag bootsanlegesteg Landkreis Aurich | 811.67 KB | HerunterladenVorschau |
| Antrag Bootsanlegesteg I. Entwaesserungsverband Emden | 4.80 MB | HerunterladenVorschau |