Aufgaben und Verbandsgebiet

Gemäß des Wasserverbandgesetzes (WVG) hat der I. Entwässerungsverband Emden die Rechtsform eines Wasser- und Bodenverbandes. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts obliegt dem Verband nach dem Niedersächsischen Wassergesetztes (NWG) die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung mit den dazugehörigen Sielen und Schöpfwerken.

  1. Rechtsgrundlage:
    Bundesrecht: Wasserverbandsgesetz vom 12. Februar 1991, Bundesgesetzblatt I S. 405
    Landesrecht: Niedersächsisches Wassergesetz in der Fassung vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 64)
    Verbandssatzung: in der Fassung vom 24. Mai 1996 mit Änderungen und Ergänzungen
  2. Ausbau und Unterhaltung von Verbandsgewässern
  3. Bau, Betrieb und Unterhaltung von Anlagen, in und an Verbandsgewässern
  4. Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Gewässern, Flächen und Anlagen zum Schutz des Naturhaushalts, des Bodens und für die Landschaftspflege
  5. Förderung der Zusammenarbeit zwischen Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Siedlungswirtschaft, Wirtschaft, Industrie und Tourismus sowie Fortentwicklung von Gewässer-, Boden- und Naturschutz
  6. Umsetzung von zukünftig notwendigen Klimaanpassungsmaßnahmen in Bezug auf den Binnenhochwasserschutz

Aufgaben und Verbandsgebiet

Gemäß des Wasserverbandgesetzes (WVG) hat der I. Entwässerungsverband Emden die Rechtsform eines Wasser- und Bodenverbandes. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts obliegt dem Verband nach dem Niedersächsischen Wassergesetztes (NWG) die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung mit den dazugehörigen Sielen und Schöpfwerken.

Der I. Entwässerungsverband Emden ist für die Abführung des Niederschlagwassers in einem Verbandsgebiet zur Größe von rund 49.000 Hektar zuständig.

Das Verbandsgebiet umfasst folgende Gemeinden und Städte:

  • Stadt Emden teilweise,
  • Stadt Norden geringfügig (nur Leybuchtpolder),
  • Stadt Aurich teilweise,
  • Ihlow teilweise,
  • Krummhörn,
  • Brookmerland teilweise,
  • Hinte,
  • Südbrookmerland teilweise.

Wir unterhalten 958 Kilometer Verbandsgewässer II. Ordnung und 142 Kilometer Verbandsgewässer III. Ordnung. Diese Verbandsgewässer werden in der Regel einmal jährlich durch von uns beauftragte Unternehmer geräumt. Weiterhin betreiben wir das Siel- und Schöpfwerk an der Knock mit einer Förderleistung von 60.000 Liter pro Sekunde (4 Pumpen a 15.000 Liter/s) und zwei Sielläufen von je 11,5 m lichter Breite sowie das Siel- und Schöpfwerk Greetsiel mit einer Förderleistung von 13.400 Liter pro Sekunde (3 Pumpen a 4.500 Liter/s) und das Neue Siel am Schöpfwerk mit einer lichten Breite von 5,50 m sowie das Alte Siel im Ortskern von Greetsiel mit einer lichten Breite von 4,85 m. Darüber hinaus betreiben wir 22 Unterschöpfwerke, die rund 12.000 Hektar des Verbandsgebietes (in der Regel Flächen unter Normalnull) zusätzlich entwässern. Ohne Unterhaltung des Verbandsgewässersystems und den Betrieb der Siele und Schöpfwerke würde es im nordwestlichsten ostfriesischen Niederungsgebiet zu großflächigen Überschwemmungen kommen. Seit 1947 haben wir das Gewässersystem stetig ausgebaut. Die Neuordnung der Hauptvorflut im Südgebiet des Verbandsgebietes mit einer Gewässerlänge von 43 Kilometer und Ausrichtung eines Einzugsgebietes von 35.000 Hektar auf das Siel- und Schöpfwerk Knock wurde 2002 als vorläufig letzte große Baumaßnahme abgeschlossen.

Die Grundstückseigentümer zahlen an den Verband Beiträge zur Erfüllung seiner Aufgaben.

Über den nachfolgenden Link können Sie die Karte zu unserem Verbandsgebiet öffnen,
um sich einen Überblick zu verschaffen.

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