Für ALLE die am Gewässer etwas bauen oder anpflanzen wollen...
Immer wieder erreichen uns Anfragen wie..."darf ich ein Blockhaus an dem Gewässer hinter meinem Hause bauen?" Wir möchten hier einen kurzen Überblick geben und Ihnen die wichtigsten Fragen beantworten. Sie begründen sich auf der Satzung, welches die gesetzliche Grundlage bildet nach Niedersächsischen Wassergesetz und an die sich alle Grundstückseigentümer halten müssen. Hierzu kann man sich auch unter der Rubrik Satzung -insbesondere den Paragraphen 6- durchlesen. Wir helfen natürlich auch gerne persönlich weiter. Rufen Sie einfach an oder kommen Sie persönlich vorbei.

Für alle die am Gewässer etwas bauen wollen wie Blockhaus, Wintergarten, Gewächshaus, Komposter, Terrasse, Garage, Teehaus, Erdwall, Teich, Schwimmbecken, Anbau ans Wohnhaus, Fahnen- und Funkmasten, Holzlager etc. etc. haben wir hier die wichtigsten Punkte zusammengetragen.

Leider erleben wir immer wieder, dass auf Grundstücken an Gewässern etwas gebaut wird, was dort nicht stehen darf und die Gewässerunterhaltung behindert. Dann ist das aufgebaute wieder abzubauen und sorgt für Unmut, Arbeitsaufwand und Kosten.

Die wichtigsten Beachtungspunkte in Kurzform: Nur durch einen entsprechenden Küsten und Binnenhochwasserschutz können wir hier leben, arbeiten oder Infrastruktur wie Straßen aufbauen und befahren. Hierfür müssen einfach gewisse Spielregeln eingehalten werden. Wir hoffen auf Ihr Verständnis. Danke!






I. Entwässerungsverband Emden
Jannes-Ohling-Str. 23
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