Rechtsmittel - Widerspruch / Klage
Gemäß dem "Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung in Niedersachsen" vom 05.11.2004 ist der Rechtsbehelf des
Widerspruchs gegen den Bescheid - zunächst zeitlich begrenzt bis zum 31.12.2009 - ersatzlos abgeschafft worden.
Als förmlicher Rechtsbehelf steht Ihnen die Möglichkeit offen, Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben.
Zur Vermeidung unnötiger Kosten wird empfohlen, vor einer Klageerhebung den Sachverhalt mit dem Verband zu klären.
< zurück zur Übersichtsseite